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Bsatzig

Man schaue sich die Gesichter an einer Bündner Bsatzig an, und man gewinnt den Eindruck, die Männer und Frauen seien sich hier bewusst, mit ihrem Stimmausweis die Regenten im Lande zu sein! Im Grunde sind sie es auch, denn die Landsgemeinde ist die Nachfolgerin der Feudalherren von damals, die das Land absolutistisch regierten. Die Bsatzig ist die erste grosse demokratische Institution in unserem Lande gewesen. Heutige Menschen ermessen nur noch schwer, was es heisst, keinen Vogt über sich zu haben, der ihnen bis in die kleinsten Dinge des Alltags dreinredet und eine launische, subjektive Gerichtsbarkeit übt. Man erinnert sich höchstens noch an jene Urner Geschichte vom Gesslerhut auf der Stange, den das Volk zu grüssen hatte, oder an jenen Bündner Vogt, der einem Bauern in den Mitttagsbrei spuckte, worauf dieser dem Zwingherrn den Kopf in die Schüssel tauchte: "Friss den Brei, den du gewürzet hast!" Weniger legendär überhöht bringt dieses Freiheitsbewusstsein ein Dokument aus der Bündner Geschichte, die Avner "Eydsform" von 1396, zum Ausdruck: "Wir haben von Gottes Gnaden eine Freyheit; wir haben eygen Macht und Gewalt, zu setzen und zu entsetzen; wir haben eigen Staab und Siegel, Stock und Galgen; wir sind gottlob keinem fremden Fürsten und Herrn nichts schuldig noch unterworfen, denn allein dem allmächtigen Gott."

Diese früher mühsam erkämpfte Freiheit findet an der Bsatzig sichtbaren und gemeinschaftlichen Ausdruck; aber nicht nur in würdig abgehaltenen Wahlgeschäften, sondern auch in Feierlichkeiten. So gibt es denn in Graubünden keine Bsatzig, die nicht mit einem Gottesdienst oder zumindest einer Predigt begänne. Warum sollte für die Freiheit nicht mit dem Lob Gottes und Gebet gedankt werden? Und warum sollte sie nicht mit Blasmusik und Gesang "befeiert" und in den darauf folgenden Nächten "betanzt" werden? Im Vergleich zu früher beweist die moderne Jugend allerdings an der Bsatzig weniger Durchsteh-, genauer "Durchtanzvermögen". Heute begnügt man sich mit dem Bsatzigsonntag, wo hingegen in alter Zeit "Tanz und Schmaus" bis zum vierten oder fünften Tag dauern konnten. Die Bsatzig sollte auch in Zukunft erhalten bleiben. Sie fördert genau das, was eine Demokratie – ausser dem Stimmzettel – zum Überleben auch noch braucht, nämlich persönliche Begegnungen, Meinungsaustausch, Kennenlernen der Kandidaten und – vor allem – Zusammengehörigkeitsgefühl.

Schon im Mittelalter diente der Chlosterplatz zu Churwalden als Versammlungsplatz für die Bsatzig. Von alters her findet die Landsgemeinde in Wahljahren jeweils am ersten Sonntag im Mai statt. In der alten Kreisverfassung war in Art. 3 festgehalten: "Die Landsgemeinde findet ordentlicherweise in Churwalden statt. Jede fünfte Landsgemeinde wird abwechslungsweise in den Gemeinden Praden (1925,1945, 1965, 1985) und Tschiertschen (1915, 1935, 1955, 1975) abgehalten". 1961 wurde der alte Bsatzigplatz bei der Klosterkirche Churwalden aus Verkehrsgründen verlassen und ab diesem Datum bei schönem Wetter auf den Sportplatz beim Schulhaus, bei schlechter Witterung in die Turnhalle (heute Gemeindesaal) verlegt. Dies gilt auch für alle Wahlen, die bis 1961 in der Kirche stattfanden. 1991 wurde die Kreisverfassung an die neue dreijährige Amtsperiode angepasst (vorher zwei Jahre). Gemäss Art. 5 Abs. 2 der neuen Kreisverfassung gelangt nun die Bsatzig abwechlsungsweise in Malix (1994), Tschiertschen (1997), Parpan (2000), Praden (2003), Churwalden (2007), Malix (2010), Tschiertschen (2013) usw. zur Durchführung. An der Tschiertschner Bsatzig von 1997 wurde nach mehrhundertjähriger Tradition zum letzten Mal das Kreisgericht neu gewählt. Seit Inkrafttreten der neuen bündnerischen Gerichtsorganisation auf den 1.1.2001 (Aufhebung der Kreisgerichte) sind an der Bsatzig die Abgeordneten in den Grossen Rat, deren Stellvertreter sowie der Kreispräsident/Landammann und sein Stellvertreter (Statthalter) zu wählen.


Gegenstand: Trommel des Gerichtes Churwalden, 19. Jh. 1. Hälfte



Am Morgen des Landsgemeindetages wird die Bevölkerung der Talschaft mit dem Trommelwirbel des Tambours auf das wichtige Ereignis aufmerksam gemacht.


Die Bsatzigordnung für den 5. Mai 1963 in Churwalden soll als Beispiel für die offizielle Formierung des Bsatzigzuges dienen:

08.15

Besammlung des Gerichtes und der Stellvertreter im Rathaus

09.15

Abmarsch zum Festplatz ab "Sand"


Zugsordnung:
1. Gericht und Stellvertreter
2. Musikgesellschaft Alpina, Gesellschaften Churwalden
3. Gesellschaften Praden und Tschiertschen
4. Musikgesellschaft Malix, Gesellschaft Malix
5. Gesellschaft Parpan
6. Gesellschaft Passugg


Für den Ablauf der eigentlichen Bsatzig möge das Programm der Pradner Landsgemeinde vom 4. Mai 2003 beispielhaft angeführt werden:

08.30 Uhr

Besammlung und Frühstück der Amtsinhaber im Rest. Tobelmatte, Praden

09.45 Uhr

Umzug zum Festplatz (Abgang beim Chalet Erika, Ausserpraden)

Zugordnung

1.

Kreisfähnrich

2.

Kreisrat und Amtsinhaber

3.

Musikgesellschaft Alpina Churwalden

4.

Oberstufenschüler des Kreises Churwalden

5.

Gesellschaften Praden/Tschiertschen mit Fahnendelegationen

6.

Gesellschaften Parpan, Churwalden, Malix, Passugg mit Fahnendelegationen


Programm auf dem Festplatz (Gant, unterhalb Kurhaus, Innerpraden)

am Vormittag (ab ca. 10.15 Uhr)

1.

Begrüssung durch den Gemeindepräsidenten Praden

2.

Liedervortrag Oberstufenschüler

3.

Vortrag Männerchor Talverein

4.

Vortrag der Musikgesellschaft Alpina Churwalden

5.

Ökumenische Feier mit Herrn Pfarrer Markus Just, Malix und Herrn Daniel Blättler, Pastoralassistent, Chur

6.

Amtsbericht der Kreispräsidentin

7.

Wahlen:

-
-
-
-

Zwei Grossräte
Kreispräsident/Landammann
Zwei Grossrats-Stellvertreter
Kreispräsident-Stellvertreter/Statthalter


am Nachmittag (ab ca. 13.30 Uhr)

1.

Vortrag der Musikgesellschaft Alpina Churwalden

2.

Tanz und Unterhaltung mit

 

a) "Bsatzigmusig" 2003

 

b) ab ca. 16.00 Uhr Frank Tender Band

Der neugewählte Kreispräsident/Landammann hat nach erfolgter Wahl gestützt auf die Kreisverfassung vom 4. Mai 2003 folgenden Eid abzulegen:

Ihr als gewählte(r) Kreispräsident(in) schwöret zu Gott / Ihr als gewählte(r) Kreispräsident(in) gelobet, alle Pflichten Eures Amtes nach bestem Wissen und Gewissen getreulich zu erfüllen, unparteiisch und ohne Rücksicht auf die Person Recht zu sprechen und anzuwenden sowie das Amtsgeheimnis strikte zu wahren.

Die Eidesworte sind: "Ich schwöre / ich gelobe es."


Erhalten ist der Eid des Landammannes aus dem Jahr 1659.
 Ihr n.n., gesetzlich zum President (Landammann) des hiesigen Kreisgerichtes gewählt, schwörend zu Gott, dem Allwissenden und Allmächtigen, diesem Amte treu und gewissenhaft vorsehen zu wollen, gerecht und unparteiisch Gericht zu halten, ohne Ansehen der Person, für Arm und Reich, Fremd und Heimisch, ohne Annahme von Mieth noch Gaben. Auch werdet Ihr geheim halten, was verschwiegen werden soll, sowie best Euer Vermögen, die Kirche und deren Vorstände, Witwen und Weisen nach Anleitung der diesbezüglichen Gesetze schützen und schirmen, und alle strafbaren Handlungen nach dem Gesetz behandeln, damit gute Ordnung gehalten, des Kreises Ehre und Wohlfahrt befördert werde.


Die Worte des Eides

Alles dasjenige, was mir vorgelesen worden, und ich wohlverstanden habe, gelobe ich zu halten, getreulich und ohne böse Gefährde, so war mir helfe Gott, und die Dreifaltigkeit, Amen.


Rahmen

Bei sehr guten Wetteraussichten findet die Bsatzig unter freiem Himmel statt. Bei zweifelhafter oder schlechter Witterung findet der offizielle Teil in der Mehrzweckhalle der Standortgemeinde oder in einem speziell für diesen Zweck aufgestellten Festzelt statt. Mit der Festwirtschaft werden in der Regel ein oder mehrere Dorfvereine betraut. Oft findet bereits am Vorabend ein Rahmenprogramm statt. Seit jeher gehört der Verkauf von "Bsatzigröseli", "Läbzälta" und "Gänggeliware" zur Bsatzig. Für Frauen, welche eine Tracht ihr eigen nennen, ist die Bsatzig die beste Gelegenheit ihr bestes Stück auszuführen, am besten natürlich die schöne Schanfigger/Churwaldner-Tracht. Damit auch Eltern mit Kindern wählen können, wird ein Kinderhort eingerichtet. Nach dem offiziellen Teil haben die Musik- und Gesangvereine der Talschaft nochmals ihre Auftritte und eine Kapelle spielt zum Tanz auf. Am Abend nehmen die bisherigen und neugewählten Mitglieder der Kreisbehörden gemeinsam das Nachtessen ein. Bei dieser Gelegenheit gehen die Kassiere der Vereine der Landschaft bei den Frischgewählten auf "Gratulations- und Betteltour". Sie dürfen einen wohlverdienten Beitrag für die Vereinskasse erwarten. In den meisten Lokalen der Talschaft ist nach der Bsatzig Freinacht angesagt.

    Früher war die Bsatzig das bedeutendste Ereignis in der Talschaft. In den Wahljahren waren jeweils der erste Maisonntag und der darauffolgende Montag die eigentlichen Festtage der Landschaft Churwalden. Schon lange vor der Bsatzig begann man in den "Gesellschaften beider Konfessionen" mit dem sogenannten "örten": jedem Burschen wurde ein "Bsatzigmaitli" zugeteilt, mit dem er im Bsatzigzug und an der anschliessenden Landsgemeinde mit ihren Festlichkeiten teilnehmen und mit dem er den abendlichen Tanz zu bewältigen hatte. Die "Zugeteilte" ihrerseits schenkte ihrem Burschen, da ja die Bsatzig jeweils kurz nach Ostern stattfand, ein oder mehrere "gechretzte Ostereier", eine alte Walsersitte, die bis 1812 zurückverfolgt werden kann. Das Eierfärben selbst ist seit 1553 bekannt. Zuerst wurden nur rote Farben verwendet und die so gefärbten Eier mit Widmungen und Sprüchen in Zierschrift geschmückt. Das "Ostereierchretza" war in Churwalden ein alter Bsatzigbrauch. Lina Bircher auf dem Büdemi besass dazu ein Heft mit 41 Sprüchen, die jeweils nach Auswahl und Stimmung auf die Eier "gechretzt" wurden. Ein Beispiel soll folgen:

 

"Ich schenke dir ein Osterei
und stell dir eine Frage:
Wie wird’ s an der nächsten Bsatzig sein,
Gedenkest du der Gabe?"


    Als Gegengabe erhielt die Spenderin dann an der Bsatzig einen "Läbsälta", einen köstlichen, speziell auf die Landsgemeinde hin in grossen Mengen angefertigten Lebkuchen, ein Brauch, der sich erhalten hat. Jahrelang war der Chlosterplatz der Bsatzigsplatz, auf dem der Bsatzigzug mit den Behörden, der Musik, den Fahnenträgern und den Gesellschaften in jeweils bester Stimmung sich formierte. Nach einem Lied der anwesenden Gesangvereine folgte eine Ansprache des Pfarrers und des abdankenden Landammanns. Dann wurden der neue Landammann oder Kreispräsident, der Grossrat, die Kreisrichter und Stellvertreter, der Landschreiber und Landweibel, früher sogar noch ein "Landwirt", das heisst der Ratswirt, gewählt. Eine Zeitungsmeldung von damals lautet:

 

Bei diesen Wahlen setzte es oft Raufhändel und Schlägereien, namentlich zwischen den Churwaldnern und Malixern ab. Einem der Ersteren wurden einst bis aufs Hemd alle Kleider vom Leibe gerissen, so dass er spottweise vom Täter mit einem Weissmönche verglichen wurde.


    Bald trat also jeweils Frieden ein. Alle "geörteten" Paare bildeten wieder einen Zug zur Rückkehr, wo das Tanzvergnügen lockte. Das Nachhausekommen hingegen eilte nicht, da der folgende Bsatzigmontag offiziell als Feiertag galt. Behördenmitglieder und zugewandte graue Häupter begaben sich zunächst zu einem ergiebigen Nachtessen und tauchten dann je nach Temperament später bei den Jungen im Tanzsaal auf und waren oft unter den letzten Heimkehrern zu sehen. Dies war ganz besonders der Fall, wenn eine Bsatzig auf Tschiertschen oder Praden fiel. Nach Tschiertschen kam man im autofreien Bünden von Churwalden aus über Runcalier-Praden zu Fuss, oder hoch zu Ross oder aber auf einem meist mit ein bis zwei Pferden bespannten Leiterwagen, auf dem etliche Sitzbretter befestigt waren. Die Rückfahrt auf diesen Leiterwagen war offenbar nicht immer "störungsfrei", wie alte Churwaldner erzählen. Mehr als einmal hätten diese Bsatzigbesucher Gleichgewichtsstörungen aufgewiesen, den Leiteerwagen unfreiwillig verlassen und, wenn sie Pech hatten, den Rückzug zu Fuss fortgesetzt, wenn sie nicht später aus Erbarmen wieder aufgeladen worden seien.

Verwendete Quellen:
Nicola G. Markoff/Fritz Brüesch; Land und Leute von Churwalden; 1985 Terra Grischuna Buchverlag Chur // Hans Domenig; Bündner; Stolz und selbstbewusst: Gesichter an der Bsatzig; in Terra Grischuna 3/1991