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Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Churwalden

Schalter

Montag bis Freitag

09.00 - 12.00 Uhr und
15.00 - 17.00 Uhr

Mittwoch zusätzlich bis 18.30 Uhr

 

Telefon

Montag bis Freitag

08.00 - 12.00 Uhr und
14.00 - 17.00 Uhr

Mittwoch zusätzlich bis 18.30 Uhr

 

Telefon

081 382 00 11

Fax

081 382 00 19

E-Mail

gemeinde(at)churwalden.ch

Termine ausserhalb der Schalterstunden nach telefonischer Vereinbarung.

Öffnungszeiten Post Churwalden

Schalter

Montag bis Freitag

07.30 - 11.00 Uhr / 15.00 - 17.45 Uhr

Samstag

08.00 - 11.00 Uhr

 

Telefon

081 382 11 70

Zahlungsverbindungen Gemeindeverwaltung

Postcheck

Postfinance

CH-3030 Bern

BIC

POFICHBEXXX

IBAN

CH79 0900 0000 7000 0698 4

Bank

Graubündner Kantonalbank

CH-7002 Chur

BIC

GRKBCH2270A

IBAN

CH08 0077 4130 1330 8290 0

Abstimmungen und Wahlen

Stimmrecht Kanton und Bund

Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die am Abstimmungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Stimmregister der Gemeinde eingetragen sind. Einziger Ausschlussgrund bildet die Entmündigung wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche im Sinne von Art. 369 ZGB.

Eidgenössische und Kantonale Abstimmungsdaten 2010

26. September 2010
28. November 2010

Stimmrecht Gemeinde

Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die am Abstimmungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und als Niedergelassene in der Gemeinde wohnen. Einziger Ausschlussgrund bildet die Entmündigung wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche im Sinne von Art. 369 ZGB.

Urnenöffnungszeiten und Abstimmungsort

Churwalden im Rathaus

Donnerstag

16.30 - 17.00 Uhr

Freitag

16.30 - 17.00 Uhr

Sonntag

09.00 - 10.00 Uhr

Arbeitsamt

Anmeldung

Sind Sie arbeitslos und wollen sich zum Bezug von Arbeitslosentaggeldern und zur Arbeitsvermittlung anmelden? Dann müssen Sie während den Schalteröffnungszeiten persönlich auf der Gemeindeverwaltung vorsprechen und folgende Unterlagen mitbringen:

  • AHV-Ausweis
  • bisheriger Arbeitsvertrag
  • falls vorhanden, neuer Arbeitsvertrag
  • Kündigungsschreiben
  • Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate vor Arbeitslosigkeit
  • bei Ausländern; Ausländerausweis

Sie können bei uns auch Einsicht in die aktuelle Stellenliste der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) nehmen und die Kurs- und Praktiumsstellenangebote des Kantonalen Arbeitsamtes studieren.

Weitere Kontaktadressen

Arbeitslosenkasse Graubünden
Grabenstrasse 8
7001 Chur
Tel. 081 257 23 43

Regionale Arbeitsvermittlung (RAV)
Grabenstrasse 15
7000 Chur
Tel. 081 257 31 13 / 14

Links

Allgemeine Infos zur Arbeitslosigkeit

www.treffpunkt-arbeit.ch

Kant. Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit

www.kiga.gr.ch

Staatssekretariat für Wirtschaft

www.seco-admin.ch

AHV-Zweigstelle

AHV-Zweigstellenleiter

Jürg Urban Schmid

Telefon

081 382 00 10

E-Mail

gemeinde(at)churwalden.ch

Adresse

Rathaus

7075 Churwalden

Die AHV-Zweigstelle hilft Ihnen bei Fragen in folgenden Bereichen gerne weiter:

  • AHV / IV / EO
  • Ergänzungsleistungen (EL) / Hilflosenentschädigungen
  • Kinder- bzw. Familienzulagen
  • Mutterschaftsentschädigung
  • Individuelle Krankenkassen-Prämienverbilligung (IPV)

Unter folgenden Links finden Sie zahlreiche Informationen zu AHV, IV, Erwerbsersatz, Ergänzungsleistungen, Familienzulagen, Mutterschaftsentschädigung, Individuelle Prämienverbilligung, Arbeitslosenversicherung, Berufliche Vorsorge und Unfallversicherung. Sie finden dort auch Merkblätter, Formulare, Gesetze und Verordnungen zum Ausdrucken.

Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden

www.sva.gr.ch

Bundesamt für Sozialversicherung

www.ahv.ch

Wollen Sie wissen, ob Sie Krankenkassen-Prämienverbilligung oder Ergänzungsleistungen erhalten? Hier finden Sie Links zur provisorischen Online-Berechnung:

Einwohnerkontrolle

An- und Abmeldungen

Wir bitten Sie, persönlich auf der Gemeindeverwaltung vorbeizukommen und nachstehend aufgeführte Unterlagen mitzubringen.

Anmeldung SchweizerInnen mit Heimatschein

mit Steuerdomizil und Stimmberechtigung in unserer Gemeinde:

  • Heimatschein
  • Familienbüchlein (bei Zuzug einer Familie)
  • aktuelle Krankenversicherungspolice

Anmeldung SchweizerInnen als Wochenaufenthalter

mit Steuerdomizil und Stimmberechtigung in einer anderen CH-Gemeinde:

  • Wohnsitzausweis bzw. Heimatausweis
  • aktuelle Krankenversicherungspolice

Anmeldung AusländerInnen aus EG/EFTA-Staaten

Zuzug aus dem Ausland

  • Ausländerausweis oder Foto
  • Pass oder ID
  • Gesuch für die Ausländerbewilligung (A1)
  • aktuelle Krankenversicherungspolice

Zuzug innerhalb der Schweiz

  • Ausländerausweis
  • aktuelle Krankenversicherungspolice

Anmeldung AusländerInnen aus nicht EG/EFTA-Staaten

Zuzug aus dem Ausland

  • alter Ausländerausweis wenn vorhanden
  • Pass
  • Gesuch für die Ausländerbewilligung (B1)
  • Scanformular inkl. Foto
  • Arbeitsvertrag
  • Ermächtigung zur Visumerteilung im Original
  • aktuelle Krankenversicherungspolice

Zuzug innerhalb der Schweiz

  • Ausländerausweis
  • Pass
  • Gesuch für die Ausländerbewilligung (B1)
  • Scanformular inkl. Foto
  • Arbeitsvertrag
  • aktuelle Krankenversicherungspolice

Weitere Infos erhalten Sie beim Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden, beim Bundesamt für Migration oder beim Kant. Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA).

Abmeldung SchweizerInnen mit Heimatschein

 

  • Schriften-Empfangsschein

Abmeldung SchweizerInnen als Wochenaufenthalter

 

  • Schriften-Empfangsschein für Aufenthalter

 

Abmeldung AusländerInnen

  • Ausländerausweis

     

Umzug und Arbeitgeberwechsel

Umzüge innerhalb der Gemeinde und Arbeitgeberwechsel können Sie uns telefonisch, schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Bei AusländerInnen benötigen wir deren Ausländerausweis.

Einheimischenausweis

Für die Ausstellung des Einheimischenausweises benötigen wir ein aktuelles Passfoto. Der Ausweis ist für Bergbahnen in der Region gültig und muss jährlich abgestempelt werden. (Gültigkeit 5 Jahre)

Identitätskarte (ID)

Für einen ID-Antrag müssen Sie persönlich auf der Gemeindeverwaltung vorbeikommen. Wir benötigen ein aktuelles, den neuesten Vorschriften entsprechendes Passfoto sowie die alte ID bzw. eine Verlustmeldung der Polizei.

Schweizer Pass 2010

Für einen Passantrag müssen Sie persönlich im neuen Ausweiszentrum vorsprechen: 

Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden
Ausweiszentrum Chur
Gäuggelistrasse 7
Postfach 61
7002 Chur

Telefon 081 257 52 20

Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Fr. 08.00 - 16.00 Uhr durchgehend

Eine telefonische Voranmeldung ist zwingend notwendig!

Kombiangebot
(ID und Pass 2010)

Für das Kombiangebot müssen Sie persönlich im neuen Ausweiszentrum vorsprechen: 

Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden
Ausweiszentrum Chur
Gäuggelistrasse 7
Postfach 61
7002 Chur

Telefon 081 257 52 20

Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Fr. 08.00 - 16.00 Uhr durchgehend

Eine telefonische Voranmeldung ist zwingend notwendig!

Alle Gebühren sind bar zu bezahlen. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung einer ID jeweils ca. 3 Wochen dauert. Die Lieferfrist für einen Pass 10 beträgt ab dem Zeitpunkt, in dem die biometrischen Daten im Ausweiszentrum Chur erfasst sind und der Antrag bewilligt ist, im Inland maximal 10 Arbeitstage, im Ausland 30 Arbeitstage.

Hier finden Sie weitere Informationen und Fragen zur ID und zum Pass sowie wichtige Reisehinweise.

Fundbüro

Haben Sie einen Gegenstand verloren oder gefunden? Dann melden Sie sich während den Schalteröffnungszeiten auf unserer Gemeindeverwaltung. Wir registrieren WER, WANN, WAS, WO verloren bzw. gefunden hat, bewahren die Fundgegenstände auf und versuchen jeweils den Besitzer des Fundgegenstandes zu ermitteln.

Telefon

081 382 00 11

E-Mail

gemeinde(at)churwalden.ch

Adresse

Rathaus

7075 Churwalden

Gebühren der Gemeindeverwaltung Churwalden

Dienstleistung

Bezeichnung

Betrag in CHF

Zuzug SchweizerInnen    

mit Heimatschein

20.00

Familie inkl. minderjährige Kinder

30.00

Wochenaufenthalter

20.00

Zuzug AusländerInnen

wird mit der Ausländerbewilligung in Rechnung gestellt

unterschiedlich

Wohnsitzausweis

für auswärtigen Wochenaufenthalt

10.00

Wochenaufenthalter

Verlängerung Kontrollfrist für auswärtige Wochenaufenthalter

20.00

Wohnsitzbestätigung

Einzelperson

20.00

Familie inkl. minderjährige Kinder

30.00

Einheimischen-ausweis

Neuausstellung für Erwachsene
und Kinder

10.00

jährliche Verlängerung

gratis

Identitätskarte (ID)

Erwachsene ab 18 Jahren

70.00

Kinder bis 18 Jahre

35.00

Schweizer Pass 2010

Erwachsene ab 18 Jahren

140.00

Kinder bis 18 Jahre

60.00

Kombiangebot
(ID und Pass 2010)

Erwachsene ab 18 Jahren

148.00

Kinder bis 18 Jahre

68.00


Pro Ausweis fallen CHF 5.00 als Portokosten an. Pass und IDK werden separat versandt (verschiedene Produktionsstätten).
www.schweizerpass.admin.ch