Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Churwalden
Schalter | Montag bis Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr und |
Mittwoch zusätzlich bis 18.30 Uhr | ||
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Telefon | Montag bis Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr und |
Mittwoch zusätzlich bis 18.30 Uhr | ||
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Telefon | 081 382 00 11 | |
Fax | 081 382 00 19 | |
Termine ausserhalb der Schalterstunden nach telefonischer Vereinbarung.
Öffnungszeiten Post Churwalden
Schalter | Montag bis Freitag | 08.00 - 11.00 Uhr / 15.00 - 17.30 Uhr |
Samstag | 08.30 - 11.00 Uhr | |
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Telefon | 0848 888 888 |
Zahlungsverbindungen Gemeindeverwaltung
Postcheck | |
Postfinance | CH-3030 Bern |
BIC | POFICHBEXXX |
IBAN | CH79 0900 0000 7000 0698 4 |
Bank | |
Graubündner Kantonalbank | CH-7002 Chur |
BIC | GRKBCH2270A |
IBAN | CH08 0077 4130 1330 8290 0 |
Abstimmungen und Wahlen
Stimmrecht Kanton und Bund
Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die am Abstimmungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Stimmregister der Gemeinde eingetragen sind. Einziger Ausschlussgrund bildet die Entmündigung wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche im Sinne von Art. 369 ZGB.
Eidgenössische und Kantonale Abstimmungsdaten 2011
23. Oktober 2011
27. November 2011
Stimmrecht Gemeinde
Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die am Abstimmungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und als Niedergelassene in der Gemeinde wohnen. Einziger Ausschlussgrund bildet die Entmündigung wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche im Sinne von Art. 369 ZGB.
Urnenöffnungszeiten und Abstimmungsort | |
Churwalden im Rathaus | |
Donnerstag | 16.30 - 17.00 Uhr |
Freitag | 16.30 - 17.00 Uhr |
Sonntag | 09.00 - 10.00 Uhr |
Arbeitsamt
Anmeldung
Sind Sie arbeitslos und wollen sich zum Bezug von Arbeitslosentaggeldern und zur Arbeitsvermittlung anmelden? Dann müssen Sie während den Schalteröffnungszeiten persönlich auf der Gemeindeverwaltung vorsprechen und folgende Unterlagen mitbringen:
- AHV-Ausweis
- bisheriger Arbeitsvertrag
- falls vorhanden, neuer Arbeitsvertrag
- Kündigungsschreiben
- Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate vor Arbeitslosigkeit
- bei Ausländern; Ausländerausweis
Sie können bei uns auch Einsicht in die aktuelle Stellenliste der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) nehmen und die Kurs- und Praktiumsstellenangebote des Kantonalen Arbeitsamtes studieren.
Weitere Kontaktadressen
Arbeitslosenkasse Graubünden
Grabenstrasse 8
7001 Chur
Tel. 081 257 23 43
Regionale Arbeitsvermittlung (RAV)
Grabenstrasse 15
7000 Chur
Tel. 081 257 31 13 / 14
Links
Allgemeine Infos zur Arbeitslosigkeit | |
Kant. Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit | |
Staatssekretariat für Wirtschaft |
AHV-Zweigstelle
AHV-Zweigstellenleiter | Jürg Urban Schmid |
Telefon | 081 382 00 10 |
Adresse | Rathaus |
7075 Churwalden |
Die AHV-Zweigstelle hilft Ihnen bei Fragen in folgenden Bereichen gerne weiter:
- AHV / IV / EO
- Ergänzungsleistungen (EL) / Hilflosenentschädigungen
- Kinder- bzw. Familienzulagen
- Mutterschaftsentschädigung
- Individuelle Krankenkassen-Prämienverbilligung (IPV)
Unter folgenden Links finden Sie zahlreiche Informationen zu AHV, IV, Erwerbsersatz, Ergänzungsleistungen, Familienzulagen, Mutterschaftsentschädigung, Individuelle Prämienverbilligung, Arbeitslosenversicherung, Berufliche Vorsorge und Unfallversicherung. Sie finden dort auch Merkblätter, Formulare, Gesetze und Verordnungen zum Ausdrucken.
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden | |
Bundesamt für Sozialversicherung |
Wollen Sie wissen, ob Sie Krankenkassen-Prämienverbilligung oder Ergänzungsleistungen erhalten? Hier finden Sie Links zur provisorischen Online-Berechnung:
Einwohnerkontrolle
An- und Abmeldungen | Wir bitten Sie, persönlich auf der Gemeindeverwaltung vorbeizukommen und nachstehend aufgeführte Unterlagen mitzubringen. |
Anmeldung Schweizer/innen mit Heimatschein | mit Steuerdomizil und Stimmberechtigung in unserer Gemeinde:
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Anmeldung Schweizer/innen als Wochenaufenthalter | mit Steuerdomizil und Stimmberechtigung in einer anderen CH-Gemeinde:
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Anmeldung Ausländer/innen aus EG/EFTA-Staaten | Zuzug aus dem Ausland
Zuzug innerhalb der Schweiz
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Anmeldung Ausländer/innen aus nicht EG/EFTA-Staaten | Zuzug aus dem Ausland
Zuzug innerhalb der Schweiz
Weitere Infos erhalten Sie beim Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden, beim Bundesamt für Migration oder beim Kant. Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA). |
Abmeldung Schweizer/innen mit Heimatschein |
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Abmeldung Schweizer/innen als Wochenaufenthalter |
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Abmeldung Ausländer/innen |
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Umzug und Arbeitgeberwechsel | Umzüge innerhalb der Gemeinde und Arbeitgeberwechsel können Sie uns telefonisch, schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Bei AusländerInnen benötigen wir deren Ausländerausweis. |
Einheimischenausweis | Für die Ausstellung des Einheimischenausweises benötigen wir ein aktuelles Passfoto. Der Ausweis ist für Bergbahnen in der Region gültig und muss jährlich abgestempelt werden. (Gültigkeit 5 Jahre) |
Identitätskarte (ID) | Für einen ID-Antrag müssen Sie persönlich auf der Gemeindeverwaltung vorbeikommen. Wir benötigen ein aktuelles, den neuesten Vorschriften entsprechendes Passfoto sowie die alte ID bzw. eine Verlustmeldung der Polizei. |
Schweizer Pass 2010 | Für einen Passantrag müssen Sie persönlich im neuen Ausweiszentrum vorsprechen: Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden Telefon 081 257 52 20 Öffnungszeiten: Mo. - Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Eine telefonische Voranmeldung ist zwingend notwendig! |
Kombiangebot | Für das Kombiangebot müssen Sie persönlich im neuen Ausweiszentrum vorsprechen: Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden Telefon 081 257 52 20 Öffnungszeiten: Mo. - Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr |
Alle Gebühren sind bar zu bezahlen. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung einer ID jeweils ca. 3 Wochen dauert. Die Lieferfrist für einen Pass 10 beträgt ab dem Zeitpunkt, in dem die biometrischen Daten im Ausweiszentrum Chur erfasst sind und der Antrag bewilligt ist, im Inland maximal 10 Arbeitstage, im Ausland 30 Arbeitstage.
Hier finden Sie weitere Informationen und Fragen zur ID und zum Pass sowie wichtige Reisehinweise.
Depotstelle für Testamente, Ehe- und Erbverträge
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch verpflichtet die Kantone, eine Behörde für die amtliche Aufbewahrung von letztwilligen Verfügungen (d. h. Testamente und Erbverträge) zu bezeichnen. Ab dem 1. Januar 2011 weist das kantonale Recht diese Aufgabe neu den Gemeinden zu.
Das Kreisamt Churwalden hat die bis anhin dort aufbewahrten Dokumente der Einwohnerkontrolle Churwalden übergeben. Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in der Gemeinde Churwalden können ab sofort Testamente, Ehe- und Erbverträge bei der Einwohnerkontrolle ins Depot geben.
Entgegennahme/Registrierung
Folgendes ist bei der Einlage zu beachten:
- Die Dokumente können persönlich oder per Post (eingeschrieben) eingereicht
werden. Bei postalischer Zustellung sind die genauen Personalien - inklusive
Kontaktdaten - aufzuführen.
- Notarinnen und Notare haben ebenfalls die Möglichkeit, Dokumente persönlich
oder per Post (eingeschrieben) einzureichen.
Die Verwaltung stellt einen Empfangsschein aus.
Austausch/Abholung
Gegen Vorweisen eines amtlichen Ausweises und des Empfangsscheins kann die Verfasserin oder der Verfasser das Dokument jederzeit zur Änderung, Ergänzung oder Vernichtung wieder abholen. Bei mehreren Verfassern müssen alle anwesend sein oder ihre Zustimmung mittels unterzeichneter Vollmacht bekunden. Das Abholen durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter erfordert eine Vollmacht.
Gebühren
Für Entgegennahme und Registrierung wird eine einmalige Gebühr von Fr. 80.00 erhoben. Der nachträgliche Austausch ist kostenpflichtig und wird mit Fr. 40.00 in Rechnung gestellt.
Wegzug von Churwalden
Sollten Sie aus Churwalden wegziehen, entfällt die Zuständigkeit für die Aufbewahrung Ihrer Verfügungen. Holen Sie deshalb Ihre letztwilligen Verfügungen (auch notarielle Testamente, Ehe-, Erb- oder Erbverzichtsverträge) bei uns ab und deponieren Sie diese bei der zuständigen Behörde an Ihrem neuen Wohnsitz. Nur so ist die Eröffnung der letzwilligen Verfügung gewährleistet.
Für genaue Informationen betreffend der Erstellung dieser Verträge wenden Sie sich bitte an eine Notarin oder einen Notar.
Fundbüro
Haben Sie einen Gegenstand verloren oder gefunden? Dann melden Sie sich während den Schalteröffnungszeiten auf unserer Gemeindeverwaltung. Wir registrieren WER, WANN, WAS, WO verloren bzw. gefunden hat, bewahren die Fundgegenstände auf und versuchen jeweils den Besitzer des Fundgegenstandes zu ermitteln.
Telefon | 081 382 00 11 |
Adresse | Rathaus |
7075 Churwalden |
Gebühren der Gemeindeverwaltung Churwalden
Dienstleistung | Bezeichnung | Betrag in CHF |
Zuzug Schweizer/innen | mit Heimatschein | 20.00 |
Familie inkl. minderjährige Kinder | 30.00 | |
Wochenaufenthalter | 20.00 | |
Zuzug Ausländer/innen | wird mit der Ausländerbewilligung in Rechnung gestellt | unterschiedlich |
Abmeldebestätigung | bei Ausreise ins Ausland zwecks Kündigung der CH-Krankenkasse | 20.00 |
Adressauskunft | Einzelauskunft ohne | 10.00 |
Einzelauskunft erweitert mit | 20.00 | |
Wohnsitzausweis | für auswärtigen Wochenaufenthalt | 10.00 |
Wochenaufenthalter | Verlängerung Kontrollfrist für auswärtige Wochenaufenthalter | 20.00 |
Wohnsitzbestätigung | Einzelperson | 20.00 |
Familie inkl. minderjährige Kinder | 30.00 | |
Einheimischenausweis | Neuausstellung für Erwachsene | 10.00 |
jährliche Verlängerung | gratis | |
Identitätskarte (ID) | Erwachsene ab 18 Jahren | 70.00 |
Kinder bis 18 Jahre | 35.00 | |
Schweizer Pass 2010 | Erwachsene ab 18 Jahren | 140.00 |
Kinder bis 18 Jahre | 60.00 | |
Kombiangebot | Erwachsene ab 18 Jahren | 148.00 |
Kinder bis 18 Jahre | 68.00 | |
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