Kreissteueramt
|

Kreissteuersekretär
Werner Eicher
Rathaus
7075 Churwalden
Tel. 081 356 23 17Fax 081 382 00 19
E-Mail steueramt(at)kreis-churwalden.ch
Beim Kreissteueramt werden die eingereichten Steuererklärungen vorerfasst und veranlagt. Sie erhalten jeweils die Veranlagungsverfügung mit den entsprechenden Faktoren für die Kantons- und Gemeindesteuer sowie für die direkte Bundessteuer. Links Wichtige Fragen – mit Antworten Erstellt der Steuersekretär auch meine Steuererklärung?
Bis 31. März für unselbständig Erwerbende, Schüler, Studenten, Rentner sowie für Erbengemeinschaften. Bis 30. September für selbständig Erwerbende, einfache Gesellschaften und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Betriebsstätten im Kanton Graubünden, sowie für ausserhalb des Kantons Graubünden wohnhafte Personen mit Liegenschaften im Kanton Graubünden. Sind Unterlagen wie Lohnausweise, Versicherungsbeiträge usw. beizulegen? Ja, sie erleichtern die Veranlagung und tragen dazu bei, dass ihre Steuererklärung speditiv veranlagt werden kann. Legen Sie auch Belege über Auslagen bei, welche Sie geltend machen. |

