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Kreissteueramt


Termine auf dem Kreissteueramt sind  nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Kreissteuersekretär

Werner Eicher
Rathaus
7075 Churwalden

Tel. 081 356 23 17Fax 081 382 00 19
E-Mail steueramt(at)kreis-churwalden.ch



Aufgaben

Beim Kreissteueramt werden die eingereichten Steuererklärungen vorerfasst und veranlagt. Sie erhalten jeweils die Veranlagungsverfügung mit den entsprechenden Faktoren für die Kantons- und Gemeindesteuer sowie für die direkte Bundessteuer.

Links

Steuerverwaltung des Kantons Graubünden www.stv.gr.ch                   Eidgenössische Steuerverwaltung www.estv.admin.ch

Wichtige Fragen – mit Antworten

Erstellt der Steuersekretär auch meine Steuererklärung?

Nein, der Steuersekretär erstellt keine Steuererklärungen. Für Fragen bei Unklarheiten und Auskünfte können Sie jederzeit anrufen oder einen Termin vereinbaren.

Wie viel muss ich für mein Einkommen an Steuern bezahlen?

Der Link www.stv.gr.ch verfügt über ein sehr gutes Steuerberechnungsprogramm für alle Gemeinden des Kantons.


Beim Kreissteueramt werden die eingereichten Steuererklärungen vorerfasst und veranlagt. Sie erhalten jeweils die Veranlagungsverfügung mit den entsprechenden Faktoren für die Kantons- und Gemeindesteuer sowie für die direkte Bundessteuer.

Bis wann ist die Steuererklärung einzureichen?

Bis 31. März für unselbständig Erwerbende, Schüler, Studenten, Rentner sowie für Erbengemeinschaften.

Bis 30. September für selbständig Erwerbende, einfache Gesellschaften und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Betriebsstätten im Kanton Graubünden, sowie für ausserhalb des Kantons Graubünden wohnhafte Personen mit Liegenschaften im Kanton Graubünden.

Sind Unterlagen wie Lohnausweise, Versicherungsbeiträge usw. beizulegen?

Ja, sie erleichtern die Veranlagung und tragen dazu bei, dass ihre Steuererklärung speditiv veranlagt werden kann. Legen Sie auch Belege über Auslagen bei, welche Sie geltend machen.