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Bauwesen

Malix


Gebühren bei Bauvorhaben in Malix


Grundgebühr für alle Baugesuche

  • CHF 150.00

Baubewilligungsgebühr

  • Dorf und Brambrüesch: 0.5 % der Bausumme

Strassengebühr Bauverkehr

  • Dorf und Brambrüesch: 1.5 % der Bausumme

Wasseranschlussgebühr für Wohn- und Ferienhäuser (Objektklasse 2)

  • Dorf: CHF 9.00 pro m3 umbauter Raum
  • Brambrüesch: 2 % des Verkehrswertes/Zeitwertes gemäss amtlicher Schätzung, zuzüglich einem einmaligen Mitgliederbeitrag für die Wassergenossenschaft Brambrüesch (WGB) von CHF 1'800.00

Kanalisationsanschlussgebühr für Wohn- und Ferienhäuser (Objektklasse 2)

  • Dorf und Brambrüesch: CHF 10.00 pro m3 umbauter Raum

Zivilschutz

  • Dorf und Brambrüesch: Abgeltung bis 5 Plätze CHF 1'860.00 pro Zimmer/Schutzplatz
  • Ab 6 Plätzen sind die Tarife nach unten abgestuft.

Gebäudemutationen/Nachführung der Grundbuchpläne

  • Ganzes Gemeindegebiet
  • Die Kosten werden durch den Geometer erhoben.

Elektrisch-Anschluss

  • Dorf und Brambrüesch: Rabiosa Energie, Churwalden, Tel. 081 382 12 48

Bauwasser

  • Dorf und Brambrüesch: Gratis

Brandschutz

  • Für Plangenehmigung, Kontrolle und Abnahme pauschal jeweils CHF 60.00.
  • Bei Beanstandungen und dadurch notwendig werdenden zusätzlichen Kontrollen werden die effektiven Kosten des Brandschutzsachverständigen in Rechnung gestellt.

Baubehandlungsgebühr, wenn der Bau bewilligt ist, aber nicht ausgeführt wird

  • 10 % der Baubewilligungsgebühr

Zusatzgebühr für BAB-Verfahren

Bei einer Baubewilligungsgebühr bis CHF 100.00

CHF 30.00

Bei einer Baubewilligungsgebühr von CHF 101.00 - 500.00

CHF 50.00

Bei einer Baubewilligungsgebühr ab CHF 501.00

10 % der Gebühr

Sämtliche Gebühren werden mit der Baubewilligung provisorisch in Rechnung gestellt. Der gesamte Betrag ist vor Baubeginn (Aushub) zu entrichten.

  1. Die Baubewilligungs- und Strassengebühren werden nach Vorliegen der Bauabrechnung, die Wasser- und Kanalisationsanschlussgebühren nach Vorliegen der amtlichen Schätzung (m3 umbauter Raum nach SIA) definitiv berechnet.

  2. Die Kosten, die entstehen, wenn das neuerstellte Gebäude oder grössere Änderungen durch den Grundbuchgeometer eingemessen, in den Grundbuchplänen nachgetragen und den Registern mutiert werden müssen, trägt der Bauherr. Der Nachführungsgeometer stellt dem Bauherrn für seine Aufwendungen direkt Rechnung. Katasterpläne für die Baueingaben sind ebenfalls beim Nachführungsgeometer zu bestellen:

    Hasler Müggler Quinter AG
    Ingenieurbüro
    Schützenweg 8
    7430 Thusis
    Tel. 081 650 05 05
    Fax 081 650 05 06
    E-Mail: admin(at)hmq.ch
    Internet: www.hmq.ch

  3. Unmittelbar nach dem Aushub ist der Anschluss an das Wasserleitungsnetz zu erstellen.