Feuerwehr
Wir sind eine gut ausgerüstete Feuerwehr, die heute neben der eigentlichen Feuerbekämpfung für viele andere Aufgaben (wie Rettungen aller Art, Ölwehr, Strassenrettungen, Mithilfe bei Patiententransporten usw.) eingesetzt werden kann.
Alarmierung
Die Alarmierung erfolgt über das Telefonalarmierungssystem SMT 750
Notfallnummer immer 118
Helft durch verantwortungsbewusstes Handeln mit, Brände und Schäden zu verhüten!
Termine und Mannschaftsbestand
Termine und Mannschaftsbestand sind hier ersichtlich.
Depots
- Feuerwehrlokal Mehrzweckhalle Tschiertschen
- Feuerwehrlokal Gemeindewerkhof Praden
- Ersatzdepot Eingang Zivilschutzanlage Tschiertschen
- diverse Aussenlöschposten
Fahrzeuge / Material
- Kleintanklöschfahrzeug International mit 1200 lt Wasser und Atemschutzgeräten, Rettungsmaterial und div. Löschmaterial
- 2 Haspelwagen
- 2 Motorspritzen Typ 2
- 2 Motorspritzen Typ 1
- 6 Atemschutzgeräte (Dräger Einflaschengeräte) mit 10 Masken
- genügend Rettungs- und Schlauchmaterial und Zubehör
Weitere Auskünfte erteilt:
Feuerwehrkommandant Telefon P Telefon G Mobile Postadresse
| Christoph Schaffer 081 373 14 58 081 373 11 16 079 375 70 24 forstamt(at)tschiertschen-praden.ch Oberdorf 7064 Tschiertschen
|
Kantonales Amt Telefon Fax Postadresse |
081 257 39 08 081 257 39 59 Ottostrasse 22 7000 Chur |
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen sind das Feuerwehrreglement sowie die Verordnung.
Gemeindepolizei
Gastwirtschafts-/Festwirtschaftsbewilligungen
Gesuche sind mindestens ein Monat vor der Eröffnung bzw. Übernahme eines Betriebes oder der Durchführung eines Anlasses an den Gemeindevorstand einzureichen. Genauere Informationen entnehmen Sie dem Gastwirtschaftsgesetz.
Bewilligungen für Güter- und Waldstrassen
Für das Befahren von Wald- und Güterstrassen der Fraktion Tschiertschen besteht ein Fahrverbot (Art. 3, Reglement für das Befahren von Wald- und Güterstrassen). Folgende Strassen sind ohne Bewilligung frei befahrbar:
- Umfahrungsstrasse (Parkplatz – Wässerli)
- Wässerli – Rütenen – Züribänkli (bis Gemeindegrenze Molinis)
- Tschiertschen – Wässerli – Bödem – Furgglis – Alp Farur
- Fups – Trüggliboden
- Tschiertschen – Oberdorf – Bödem – Trüggliboden
Für die in Art. 2 aufgeführten Strassen werden Ausnahmebewilligungen erteilt.
Die Bewilligungen sind im alten Gemeindehaus Tschiertschen, Schalter Schanfigg Tourismus, zu lösen und am Fahrzeug gut sichtbar anzubringen. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Reglement für das Befahren von Wald- und Güterstrassen in der Fraktion Tschiertschen.
Parkverbot auf öffentlichem Grund
Das Parkieren auf öffentlichem Grund, Strassen und Plätzen ist nur auf den zugewiesenen Parkflächen gestattet. Verstösse gegen dieses Verbot werden mit einer Ordnungsbusse nach der eidgenössischen Verordnung über Ordnungsbussen im Strassenverkehr geahndet.
Mofavignetten
Jeweils ab dem 1. Mai können auf der Gemeindeverwaltung die jährlich zu erneuernden Mofavignetten gelöst werden. Dazu benötigen wir den Fahrzeugausweis. Die Mofavignette inkl. Versicherung kostet Fr. 55.-.
Militär
Für Fragen und Anliegen in militärischen Angelegenheiten gibt Ihnen das Kreiskommando Graubünden gerne und kompetent Auskunft:
Kantonales Amt Telefon Fax Postadresse | Amt für Miltär und Zivilschutz 081 257 35 23 081 257 21 63 Steinbruchstrasse 18 7001 Chur |
Zivilschutz
Für jegliche Fragen in Zuammenhang mit Zivilschutz gibt Ihnen das kantonale Amt gerne Auskunft.
Kantonales Amt Telefon Fax Postadresse | Amt für Miltär und Zivilschutz 081 257 35 23 081 257 21 63 Steinbruchstrasse 18 7001 Chur |
Beratungsstelle für Unfallverhütung
Die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) ist auf dem Gebiet der Nichtberufsunfallverhütung tätig und hat den gesetzlichen Auftrag, sich für die Sicherheit der Bevölkerung einzusetzen.
Hauptaufgabe der bfu ist die Unfallprävention in den Bereichen Strassenverkehr, Haus, Freizeit und Sport.
Informieren Sie sich über die Aufgaben und Dienstleistungen der bfu auf ihrer ausführlichen Website.
Grundbuchamt
Unser Grundbuchamt befindet sich in Chur. Es ist zuständig für die Führung der Grundbücher des Grundbuchkreises Chur bestehend aus der Stadt Chur und den Gemeinden Calfreisen, Castiel, Haldenstein, Langwies, Lüen, Maladers und Tschiertschen-Praden . Das Grundbuchamt ist verantwortlich für die rechtskonforme Abwicklung des gesamten Vertragswesens im Grundstückhandel und –verkehr. Im Grundbuch sind alle Rechts- und Personenbeziehungen registriert, welche in Bezug auf die einzelnen Grundstücke bestehen. Das Grundbuchamt erteilt Auskünfte und bietet Hand für Besprechungen sowie Beratungen bezüglich der mit Grundstücken zusammenhängenden Rechtsgeschäfte und –beziehungen. Es prüft und errichtet Urkunden und verfasst Verträge sowie Grundbuchanmeldungen, welche für die Rechts- sowie Personenbeziehungen der einzelnen Grundstücke erforderlich sind. Abschliessend trägt es die abgeschlossenen Rechtsgeschäfte im Grundbuch ein und ist damit für die korrekte Führung des Grundbuches verantwortlich.
Grundbuchamt | |
Telefon | 081 254 47 95 |
Fax | 081 254 42 60 |
Postadresse | Poststrasse 37, 7000 Chur |


