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Feuerwehr

Wir sind eine gut ausgerüstete Feuerwehr, die heute neben der eigentlichen Feuerbekämpfung für viele andere Aufgaben (wie Rettungen aller Art, Ölwehr, Strassenrettungen, Mithilfe bei Patiententransporten usw.) eingesetzt werden kann.

Alarmierung

Die Alarmierung erfolgt über das Telefonalarmierungssystem SMT 750

Notfallnummer immer 118

Helft durch verantwortungsbewusstes Handeln mit, Brände und Schäden zu verhüten!

Termine und Mannschaftsbestand

Termine und Mannschaftsbestand sind hier ersichtlich.

Depots

  • Feuerwehrlokal Mehrzweckhalle Tschiertschen
  • Feuerwehrlokal Gemeindewerkhof Praden
  • Ersatzdepot Eingang Zivilschutzanlage Tschiertschen
  • diverse Aussenlöschposten

Fahrzeuge / Material

  • Kleintanklöschfahrzeug International mit 1200 lt Wasser und Atemschutzgeräten, Rettungsmaterial und div. Löschmaterial
  • 2 Haspelwagen
  • 2 Motorspritzen Typ 2
  • 2 Motorspritzen Typ 1
  • 6 Atemschutzgeräte (Dräger Einflaschengeräte) mit 10 Masken
  • genügend Rettungs- und Schlauchmaterial und Zubehör
     

Weitere Auskünfte erteilt:

Feuerwehrkommandant

Telefon P

Telefon G

Mobile

E-Mail

Postadresse

 

 

Christoph Schaffer

081 373 14 58

081 373 11 16

079 375 70 24

forstamt(at)tschiertschen-praden.ch

Oberdorf

7064 Tschiertschen

 

Kantonales Amt

Telefon

Fax

E-Mail

Postadresse

Feuerpolizei Graubünden

081 257 39 08

081 257 39 59

info(at)gvg.gr.ch

Ottostrasse 22

7000 Chur

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen sind das Feuerwehrreglement sowie die Verordnung.

Gemeindepolizei

Gastwirtschafts-/Festwirtschaftsbewilligungen

Gesuche sind mindestens ein Monat vor der Eröffnung bzw. Übernahme eines Betriebes oder der Durchführung eines Anlasses an den Gemeindevorstand einzureichen. Genauere Informationen entnehmen Sie dem Gastwirtschaftsgesetz.

Bewilligungen für Güter- und Waldstrassen

Für das Befahren von Wald- und Güterstrassen der Fraktion Tschiertschen besteht ein Fahrverbot (Art. 3, Reglement für das Befahren von Wald- und Güterstrassen). Folgende Strassen sind ohne Bewilligung frei befahrbar:

  • Umfahrungsstrasse (Parkplatz – Wässerli)
  • Wässerli – Rütenen – Züribänkli (bis Gemeindegrenze Molinis)
  • Tschiertschen – Wässerli – Bödem – Furgglis – Alp Farur
  • Fups – Trüggliboden
  • Tschiertschen – Oberdorf – Bödem – Trüggliboden

Für die in Art. 2 aufgeführten Strassen werden Ausnahmebewilligungen erteilt.

Die Bewilligungen sind im alten Gemeindehaus Tschiertschen, Schalter Schanfigg Tourismus, zu lösen und am Fahrzeug gut sichtbar anzubringen. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Reglement für das Befahren von Wald- und Güterstrassen in der Fraktion Tschiertschen.

Parkverbot auf öffentlichem Grund

Das Parkieren auf öffentlichem Grund, Strassen und Plätzen ist nur auf den zugewiesenen Parkflächen gestattet. Verstösse gegen dieses Verbot werden mit einer Ordnungsbusse nach der eidgenössischen Verordnung über Ordnungsbussen im Strassenverkehr geahndet.

Mofavignetten

Jeweils ab dem 1. Mai können auf der Gemeindeverwaltung die jährlich zu erneuernden Mofavignetten gelöst werden. Dazu benötigen wir den Fahrzeugausweis. Die Mofavignette inkl. Versicherung kostet Fr. 55.-.

Militär

Für Fragen und Anliegen in militärischen Angelegenheiten gibt Ihnen das Kreiskommando Graubünden gerne und kompetent Auskunft:

Kantonales Amt

Telefon

Fax

E-Mail

Postadresse

Amt für Miltär und Zivilschutz

081 257 35 23

081 257 21 63

info(at)amz.gr.ch

Steinbruchstrasse 18

7001 Chur

Zivilschutz

Für jegliche Fragen in Zuammenhang mit Zivilschutz gibt Ihnen das kantonale Amt gerne Auskunft.

Kantonales Amt

Telefon

Fax

E-Mail

Postadresse

Amt für Miltär und Zivilschutz

081 257 35 23

081 257 21 63

info(at)amz.gr.ch

Steinbruchstrasse 18

7001 Chur

Beratungsstelle für Unfallverhütung

Die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) ist auf dem Gebiet der Nichtberufsunfallverhütung tätig und hat den gesetzlichen Auftrag, sich für die Sicherheit der Bevölkerung einzusetzen.
Hauptaufgabe der bfu ist die Unfallprävention in den Bereichen Strassenverkehr, Haus, Freizeit und Sport.
Informieren Sie sich über die Aufgaben und Dienstleistungen der bfu auf ihrer ausführlichen Website.  

Grundbuchamt

Unser Grundbuchamt befindet sich in Chur. Es ist zuständig für die Führung der Grundbücher des Grundbuchkreises Chur bestehend aus der Stadt Chur und den Gemeinden Calfreisen, Castiel, Haldenstein, Langwies, Lüen, Maladers und Tschiertschen-Praden . Das Grundbuchamt ist verantwortlich für die rechtskonforme Abwicklung des gesamten Vertragswesens im Grundstückhandel und –verkehr. Im Grundbuch sind alle Rechts- und Personenbeziehungen registriert, welche in Bezug auf die einzelnen Grundstücke bestehen. Das Grundbuchamt erteilt Auskünfte und bietet Hand für Besprechungen sowie Beratungen bezüglich der mit Grundstücken zusammenhängenden Rechtsgeschäfte und –beziehungen. Es prüft und errichtet Urkunden und verfasst Verträge sowie Grundbuchanmeldungen, welche für die Rechts- sowie Personenbeziehungen der einzelnen Grundstücke erforderlich sind. Abschliessend trägt es die abgeschlossenen Rechtsgeschäfte im Grundbuch ein und ist damit für die korrekte Führung des Grundbuches verantwortlich.

Grundbuchamt

Grundbuchamt Chur

Telefon

081 254 47 95

Fax

081 254 42 60

E-Mail

grundbuchamt(at)chur.ch

Postadresse

Poststrasse 37, 7000 Chur