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Wasserversorgung

Informationen über das Trinkwasser

Rechtsgrundlage
Wer über eine Wasserversorgungsanlage Trinkwasser an Konsumentinnen und Konsumenten abgibt, hat diese jährlich mindestens einmal umfassend über die Qualität des Trinkwassers zu informieren (Art. 5 Verordnung des EDI über Trink-, Quell- und Mineralwasser vom 23.11.2005).

Die Information über die Qualität des Trinkwassers erfolgt durch Publikation im Churer Stadtamtsblatt, in der Novitats und auf der Homepage der Gemeinde Churwalden.

Wassergenossenschaft Brambrüesch (WGB): Die Information über die Wasserqualität erfolgt jährlich mit der Einladung zur Generalversammlung und auf der Homepage der Gemeinde Churwalden.

Allgemeine Information
Im Jahr 2011 entsprachen alle Proben in Parpan, Churwalden, Malix und Brambrüesch soweit untersucht den chemischen und mikrobiologischen Anforderungen an Trinkwasser.
In Passugg war die Probe vom 16.08.2011 wegen Überschreitung der mikrobiologischen Toleranzwerte im Wert vermindert. Nach den vorgenommenen baulichen Massnahmen entsprachen die Proben den Anforde-rungen.

Auskünfte und Störungsmeldungen
Bei Störungen im Leitungsnetz und für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an folgende Personen:
Churwalden und Parpan: Georg Walser (081 382 17 69 / 079 239 42 73)
Malix: Luzi Walser (079 293 32 86) o. Alfred Kessler (081 257 29 63 / 079 613 99 93)
WGB: Beni Jörg, Brunnenmeister (081 284 21 16 / 079 292 98 02)

Gesetzliche Grundlagen Churwalden

Gesetzliche Grundlagen Malix

Sobald die Wasserversorgung in der fusionierten Gemeinde Churwalden harmonisiert ist, werden hier die neuen Gesetze aufgeschaltet.

Informationen zur Wassergenossenschaft Brambrüesch